Ist die Geräteprüfung Obligatorisch?
Ja. Diese Regelung betrifft alle Unternehmungen, welche Mitarbeitenden elektrische Geräte zur Verfügung stellen, die vom Niederspannungsnetz (z.B. 230/400V bis 1000V) versorgt werden. Durch die Prüfung wird sichergestellt, dass von elektrischen Geräten bei bestimmungsgemässem Gebrauch für die Arbeitnehmenden und die Umgebung keine Gefahren ausgehen. Betroffen sind; Arztpraxen, Bürobetriebe, Sanitär- oder Heizungsfirmen, Baufirmen, Reparatur- und Serviceunternehmen, Werkstätten, Restaurants, Hotels, Banken, Einkaufsläden, Hauswarte, Unterhaltsspezialisten, usw. Gemäss UVG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die elektrischen Werkzeuge, Geräte und Maschinen, die er seinen Mitarbeitenden zur Verfügung stellt, regelmässig zu überprüfen und zu dokumentieren. Der Gesetzgeber empfiehlt dabei die Anwendung der Wiederholungsprüfung nach SNR 462638 (VDE 0701-0702), welche per Frühling 2018 veröffentlicht wurde. Der Gestaltungsbereich erstreckt sich dabei auf Geräte mit Betriebsspannungen bis zu 1000 VAC (oder 1500 VDC) wie beispielsweise Elektrowerkzeuge, Kaffeemaschinen, Haushaltsgeräte, Computer, Netzteile für Notebooks – also generell alles, was mit Strom aus dem Niederspannungsnetz versorgt wird. Die Prüfung der elektrischen Betriebsmittel wird von der NEV, VUV und SUVA vorgeschrieben:
Wer trägt die Verantwortung?
Jeder Arbeitgeber ist persönlich für die Sicherheit der ihnen unterstellten Angestellten verantwortlich. Geräteprüfungen wurden bisher nur sporadisch und von einigen Unternehmen vollzogen. Mit der Einführung der SNR 462638 steigt jedoch der Druck und die Klarheit der Pflicht zur Prüfung elektrischer Geräte auf die Unternehmen bzw. Arbeitgeber. Denn die Angestellten sollen sichere Arbeitsplätze und Geräte nutzen können und Unfälle durch elektrische Schläge sollten bestmöglich vermieden werden.
Was bedeutet das für die Verantwortlichen?
In jedem Betrieb müssen die elektrischen Geräte nach Vorgabe der SNR 462638 geprüft werden. Dies kann entweder durch einen eigenen Techniker, einer Person aus dem Unterhaltsteam oder durch uns als spezialisierten Dienstleister erfolgen.
«Wo kein Kläger da kein Richter»
Ein Argument, weshalb die Prüfpflicht ignoriert werden könnte. Doch spätestens bei einem Betriebsunfall, in welchem ein elektrisches Gerät eine Rolle spielt, wird die SUVA bzw. der zuständige Unfall-Inspektor nach dem Prüfungsnachweis des entsprechenden Gerätes gemäss SNR 462638 fragen. Bei der Haftungsfrage geht es nicht um diejenige der Firma, sondern um die persönliche Haftung des zuständigen Vorgesetzten bzw. Verantwortlichen für die Betriebssicherheit - es geht also nicht ausschliesslich um eine Busse, sondern um die einschneidenden, persönlichen Folgen eines Gerichtsfalles mit möglichem Gefängnisaufenthalt.